AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Connect Sense GmbH

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle der Connect Sense GmbH, (im folgenden Auftragnehmer genannt), erteilten Aufträge für Leistungen und Werke.
    2. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen und Werke ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Auftraggebers und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer anerkannt sind.
    3. Die folgenden AGB’s gelten ausschließlich für alle Bestellungen und Aufträge in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
    4. Mündliche Nebenabreden oder Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von dem Geschäftsführer oder einem hierzu schriftlich Bevollmächtigten schriftlich bestätigt werden.
  2. Angebote und Auftragserteilung
    1. Die Angebote des Auftragnehmers besitzen eine Gültigkeit von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum. Die Vergütung erfolgt in der Regel auf der Basis des erteilten Auftrags.
    2. Alle Angebote, die nicht ausdrücklich verbindlich sind, sind stets freibleibend. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Auftragnehmer die Auftragsvergabe bestätigt hat.
    3. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung sowie den AGB’s.
    4. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben.
    5. Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und bis zur Auftragserteilung frei widerruflich. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster etc. enthalten lediglich Annäherungswerte, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind. Es wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Verwendbarkeit für darauf aufbauende Leistungen übernommen.
    6. Werden Dritte (z.B. Handwerker, Baufirmen etc.) zur Gestaltung der Räume beauftragt, so dürfen Maße, Mengen und Angaben und zusätzliche Informationen nicht ungeprüft und keinesfalls als verbindliche Informationen übergeben werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur eigenen Ermittlung der Maße, Mengen und Angaben bevor Kauf oder Anfertigung spezieller Einbauten veranlasst werden.
    7. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
    8. Bestandspläne, Maße sowie Angaben zur Beschaffenheit der zu gestaltenden Flächen sind vom Auftraggeber bereit zu stellen.
    9. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers oder durch den Beginn der Erbringung der angebotenen bzw. vom Auftraggeber beauftragten Dienstleistung zustande.
  3. Zahlungsbedingungen
    1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung angegebenen Preise bzw. das individuell gefertigte Angebot.
    2. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Planungen fällig, sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Für Leistungen, die nicht abgeliefert, sondern erbracht werden, ist die Vergütung zum Zeitpunkt ihrer Erbringung fällig.
    3. Bei Annahme von Einzelangeboten verpflichtet sich der Auftraggeber zu der Zahlung nach monatlich gestellten Rechnungen. Bei Pauschalangeboten werden die Rechnungen nach Vollbringung gestellt. Dies gilt, soweit nichts anderes im Angebot schriftlich vereinbart wurde.
    4. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
    5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen die Ansprüche des Auftragnehmers nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Auftragnehmer anerkannt wurden und unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn seine Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
    6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen, die im gegenüber dem Auftragnehmer zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.
  4. Briefing/Gestaltungsfreiheit/Zusatzleistungen
    1. Basis der Tätigkeit des Auftragnehmers bildet das Briefing durch den Auftraggeber.
    2. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit.
    3. Geschuldet wird vom Auftragnehmer jeweils ein Entwurf sowie dessen einmalige Überarbeitung. Wünscht der Auftraggeber über die einmalige Vorlage und Überarbeitung eines Entwurfs hinaus weitere Änderungen oder die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, so handelt es sich um Zusatzleistungen, die nach Zeitaufwand vergütet werden.
  5. Fremdleistungen/Unterauftragnehmer
    1. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Erbringung seiner Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Unterauftragnehmer und freie Mitarbeitende einzusetzen.
  6. Liefertermine/Verzug/Teilleistungen
    1. Liefertermine oder Fristen müssen ausschließlich schriftlich fixiert werden.
    2. Sofern der Auftragnehmer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten ist, hatder Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist, die mitEingang der schriftlichen Inverzugsetzung beim Auftragnehmer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist ab Eintritt des Verzugs beginnt, zu gewähren.
    3. Jegliche Beanstandung ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge).
    4. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge ist der Kunde berechtigt, Nachbesserungen zu verlangen.
  7. Datenschutzklausel
    1. Der Auftraggeber wird hiermit darüber unterrichtet, dass personenbezogene Daten – soweit gesetzlich zulässig – erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Näheres ist der Datenschutzerklärung, die unter Datenschutz interlegt ist und die auch beim Datenschutzbeauftragten der Connect-Sense angefordert werden kann, zu entnehmen.
  8. Schlussbestimmungen
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft, für das diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen gelten, ist Geschäftssitz der Connect-Sense, sowohl für Klagen, die von uns als auchfür Klagen, die gegen uns erhoben werden.
    2. Die Beziehungen zwischen Connect-Sense und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
  Stand: 23.06.2021